Neues niedersächsisches Hundegesetz

Juni 2013

Ab dem 1. Juli laufen in Niedersachsen die Übergangsfristen aus: Wer dann dort einen Hund halten möchte, muss entweder nachweisen, dass er in den letzten 10 Jahren, für mindestens zwei Jahre, einen Hund besessen hat; oder er muss seine Sachkunde als Hundehalter unter Beweis stellen.

Geprüft wird die Kenntnis des Hundehalters in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung; unter Beweis stellen muß der Hundehalter dann u.a. ob er in allen Situationen vorausschauend und verantwortungsvoll handelt; sein Tier einschätzen und Gefahrensituationen vermeiden kann.

Als Nachweis für die Hundehaltung dient der Beleg über gezahlte Hundesteuer, zum Sachkundenachweis.

Es besteht  außerdem die Pflicht, seinen Hund durch einen Chip im Ohr  zu registrieren und eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen, die Schäden bis 500.000 Euro deckt.

Auch Hundehalter, die sich  nach dem 1. Juli 2011 zum ersten Mal einen hund angeschafft haben, müssen den Sachkundenachweis nachträglich machen; denn das entsprechende nieders. Gesetz zum Halten von Hunden, ist bereits zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten.

 

Personen, die diese Halter-Sachkunde-Prüfung abnehmen möchten, müssen zukünftig zertifiziert sein; d.h. auch sie müssen ihre Qualifikation durch entsprechende Lehrgänge und Prüfungen bei der Nierdersächsischen Tierärtzekammer nachweisen.

Danach ist eine Anerkennung durch die kommunalen Behörden möglich und auch erfoderlich.

Als bereits qualifiziert gelten derzeit zertifizierte Leistungsrichter des VDH ( Verband f. das deutsch. Hundewesen e.V.) , Prüfer zum BHV Hundeführerschein, Prüfer zum BVZ-Hundeführerschein ( Berufsverb. zertifizierter Hundeerzieher), Prüfer zum VDH Hundeführerschein, Prüfer zum BVZ hundeführerschein ( Berufsverband zertif. Hundeschulen) und Tierärzte mit der Berechtigung zur Abnahme des D.O.Q. 2.0 Testes ( Dog-Owners-Qualifikation-Test) Als ebenfalls zertifiziert gelten Tierärztinnen/Tierärzte mit dr Zusatzbezeichnung "Verhaltenstherapie", Fachtierärztinnen/Fachtierärzte für Tierverhalten und Fachtierärztinnen/Fachtierärzte für Tierschutzkunde jeweils mit mehrjähriger Tätigkeit in der Ausbildung von Hund und Halter.

Highlight Freilaufwiese

November 2013

Unsere eingezäunte Freilaufwiese erfährt enormen ZuspruchHundebesitzer wissen heute von den Möglichkeiten, Hunde auszulasten, zu bespassen, zu fordern und zu fördern;

Möglichkeiten, aus *m e n s c h l i c h e r * Sicht, dem Hund näher zu kommen.Das auch mal der Hund mit seinesgleichen eine artgerechte Konversation, Kommunikation und Konfliktlösung pflegen darf, eine andere ...

Doch "Wo kann ich mit meinem Hund entspannt spazieren gehen, ihn frei laufen lassen?" vor diesem Problem stehen heute viele Hundebesitzer.

Unser Angebot einer FREILAUFWIESE ist die Antwort! Sie ist ein Muss für jeden, der seinen Hund im Umgang mit Konflikten sowie deren Lösungen erleben und begleiten möchte. Ein Highlight, dass sich nachhaltig auf Ihre Mensch & Hund Beziehung auswirken wird. Versprochen!